Absatz eins,Beamte der Beamtengruppen Überwachungsorgane für den ruhenden Verkehr und Überwachungsorgane für Kurzparkzonen, die am 31. August 2012 und am 1. September 2012 dem Dienststand angehören, werden mit Wirksamkeit 1. September 2012 zu Beamten der Beamtengruppe Überwachungsorgane für Kurzparkzonen und den ruhenden Verkehr.