Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Besoldungsordnung 1994
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 55/1994
§/Artikel/Anlage
§ 40h
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Außerkrafttretensdatum
31.07.2015
Abkürzung
BO 1994
Index
20 Dienstrecht (D)
20/10 Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht
Text
§ 40h.Paragraph 40 h,
Auf den Beamten, der mit 1. Oktober 2001 in die Verwendungsgruppe A 1 oder A 2 übergeleitet und in die Gehaltsstufe 11 oder 12 eingereiht wird, ist § 14 Abs. 2 sinngemäß anzuwenden. Gleiches gilt für den Beamten, der in die Verwendungsgruppe A 3 übergeleitet und in die Gehaltsstufe 21 oder 22 eingereiht wird Auf den Beamten, der mit 1. Oktober 2001 in die Verwendungsgruppe A 1 oder A 2 übergeleitet und in die Gehaltsstufe 11 oder 12 eingereiht wird, ist Paragraph 14, Absatz 2, sinngemäß anzuwenden. Gleiches gilt für den Beamten, der in die Verwendungsgruppe A 3 übergeleitet und in die Gehaltsstufe 21 oder 22 eingereiht wird
Im RIS seit
16.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2015
Gesetzesnummer
20000007
Dokumentnummer
LWI40000276