Wien
Besoldungsordnung 1994
Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 1994,
Paragraph 40 h
01.01.2014
31.07.2015
Auf den Beamten, der mit 1. Oktober 2001 in die Verwendungsgruppe A 1 oder A 2 übergeleitet und in die Gehaltsstufe 11 oder 12 eingereiht wird, ist Paragraph 14, Absatz 2, sinngemäß anzuwenden. Gleiches gilt für den Beamten, der in die Verwendungsgruppe A 3 übergeleitet und in die Gehaltsstufe 21 oder 22 eingereiht wird