Landesrecht konsolidiert Wien

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Einrichtungen zum Schutz der Umwelt (Wiener Umweltschutzgesetz) § 9

Kurztitel

Einrichtungen zum Schutz der Umwelt (Wiener Umweltschutzgesetz)

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 25/1993

Typ

Gesetz

§/Artikel/Anlage

§ 9

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

50/10 Wiener Umweltschutzrecht

Text

Rat der Sachverständigen für Umweltfragen

Paragraph 9,
  1. Absatz eins,Zur fachlichen Beratung des amtsführenden Stadtrates für Umwelt sowie der Umweltanwaltschaft im Interesse der Wahrung des Umweltschutzes in Vollziehung von Landesgesetzen wird ein Rat der Sachverständigen für Umweltfragen (Rat) eingerichtet.
  2. Absatz 2,Der Rat kann in wichtigen oder grundsätzlichen Fragen des Umweltschutzes Empfehlungen abgeben.
  3. Absatz 3,Der Rat hat zum Umweltbericht des Magistrates Stellung zu nehmen.

Im RIS seit

17.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2017

Gesetzesnummer

20000183

Dokumentnummer

LWI40003399

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/1993/25/P9/LWI40003399

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