Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Einrichtungen zum Schutz der Umwelt (Wiener Umweltschutzgesetz)
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 25/1993
§/Artikel/Anlage
§ 9
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Außerkrafttretensdatum
Index
50/10 Wiener Umweltschutzrecht
Text
Rat der Sachverständigen für Umweltfragen
§ 9.Paragraph 9,
(1)Absatz eins,Zur fachlichen Beratung des amtsführenden Stadtrates für Umwelt sowie der Umweltanwaltschaft im Interesse der Wahrung des Umweltschutzes in Vollziehung von Landesgesetzen wird ein Rat der Sachverständigen für Umweltfragen (Rat) eingerichtet.
(2)Absatz 2,Der Rat kann in wichtigen oder grundsätzlichen Fragen des Umweltschutzes Empfehlungen abgeben.
(3)Absatz 3,Der Rat hat zum Umweltbericht des Magistrates Stellung zu nehmen.
Im RIS seit
17.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2017
Gesetzesnummer
20000183
Dokumentnummer
LWI40003399