Bundesland

Wien

Kurztitel

Einrichtungen zum Schutz der Umwelt (Wiener Umweltschutzgesetz)

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Text

Rat der Sachverständigen für Umweltfragen

Paragraph 9,

  1. Absatz eins,Zur fachlichen Beratung des amtsführenden Stadtrates für Umwelt sowie der Umweltanwaltschaft im Interesse der Wahrung des Umweltschutzes in Vollziehung von Landesgesetzen wird ein Rat der Sachverständigen für Umweltfragen (Rat) eingerichtet.
  2. Absatz 2,Der Rat kann in wichtigen oder grundsätzlichen Fragen des Umweltschutzes Empfehlungen abgeben.
  3. Absatz 3,Der Rat hat zum Umweltbericht des Magistrates Stellung zu nehmen.