Landesrecht konsolidiert Wien

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Einrichtungen zum Schutz der Umwelt (Wiener Umweltschutzgesetz) § 19

Kurztitel

Einrichtungen zum Schutz der Umwelt (Wiener Umweltschutzgesetz)

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 25/1993

Typ

Gesetz

§/Artikel/Anlage

§ 19

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

50/10 Wiener Umweltschutzrecht

Text

Inkrafttreten

Paragraph 19,
  1. Absatz eins,Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.
  2. Absatz 2,(Verfassungsbestimmung) Paragraph 3, Absatz 5, tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.
  3. Absatz 3,Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes dürfen bereits von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft.
  4. Absatz 4,Vorbereitungen für die erste Bestellung der vorgesehenen Organe können nach Kundmachung dieses Gesetzes getroffen werden.
  5. Absatz 5,Paragraph 15 a, tritt mit Ablauf des 28. Februar 2001 außer Kraft.

Im RIS seit

17.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2017

Gesetzesnummer

20000183

Dokumentnummer

LWI40003410

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