Bundesland

Wien

Kurztitel

Einrichtungen zum Schutz der Umwelt (Wiener Umweltschutzgesetz)

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 19

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Text

Inkrafttreten

Paragraph 19,

  1. Absatz eins,Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.
  2. Absatz 2,(Verfassungsbestimmung) Paragraph 3, Absatz 5, tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.
  3. Absatz 3,Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes dürfen bereits von dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft.
  4. Absatz 4,Vorbereitungen für die erste Bestellung der vorgesehenen Organe können nach Kundmachung dieses Gesetzes getroffen werden.
  5. Absatz 5,Paragraph 15 a, tritt mit Ablauf des 28. Februar 2001 außer Kraft.