Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Einrichtungen zum Schutz der Umwelt (Wiener Umweltschutzgesetz)
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 25/1993
§/Artikel/Anlage
§ 13
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Außerkrafttretensdatum
Index
50/10 Wiener Umweltschutzrecht
Text
Geschäftsordnung und laufende Geschäfte des Rates
§ 13.Paragraph 13,
(1)Absatz eins,Durch Verordnung der Landesregierung ist eine Geschäftsordnung zu erlassen, die insbesondere die Einberufung des Rates, die Wahl des Vorsitzenden sowie die Abstimmungserfordernisse zu regeln hat.
(2)Absatz 2,Zur Führung der laufenden Geschäfte steht dem Rat die bei der für den Umweltschutz zuständigen Dienststelle des Magistrates eingerichtete Geschäftsstelle zur Verfügung.
Im RIS seit
17.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2017
Gesetzesnummer
20000183
Dokumentnummer
LWI40003403