Absatz eins,Durch Verordnung der Landesregierung ist eine Geschäftsordnung zu erlassen, die insbesondere die Einberufung des Rates, die Wahl des Vorsitzenden sowie die Abstimmungserfordernisse zu regeln hat.
Wien
Einrichtungen zum Schutz der Umwelt (Wiener Umweltschutzgesetz)
Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 1993,
Paragraph 13
01.01.2014