Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Einleitung von kaltreinigerhältigen Abwässern in den Misch- oder Schmutzwasserkanal
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 75/1990
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.03.2003
Außerkrafttretensdatum
Index
10 Bau- und Bodenrecht sowie Recht der Technik (B)
Text
§ 1.Paragraph eins,
Kaltreiniger sind flüssige Reinigungsmittel, die in der Lage sind, Öl, Fett und Konservierungsmittel von metallisch blanken oder lackierten Oberflächen abzulösen oder zu entfernen und in eine wäßrige Phase zu übertragen.
Schlagworte
Mischwasserkanal, Fahrzeugreinigung, Abwasser
Im RIS seit
16.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2014
Gesetzesnummer
20000051
Dokumentnummer
LWI40001266