Bundesland

Wien

Kurztitel

Einleitung von kaltreinigerhältigen Abwässern in den Misch- oder Schmutzwasserkanal

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 75 aus 1990,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.03.2003

Text

Paragraph eins,

Kaltreiniger sind flüssige Reinigungsmittel, die in der Lage sind, Öl, Fett und Konservierungsmittel von metallisch blanken oder lackierten Oberflächen abzulösen oder zu entfernen und in eine wäßrige Phase zu übertragen.