Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Einleitungen in den Misch- oder Schmutzwasserkanal (Kanalgrenzwertverordnung 1989)
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 2/1990
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
01.01.1990
Außerkrafttretensdatum
Index
10 Bau- und Bodenrecht sowie Recht der Technik (B)
10/10 Baurecht sowie Straßen- und Wegerecht
Text
§ 3.Paragraph 3,
Regenwasserkanäle sind lediglich zur Ableitung von Regenwässern und von reinen Wässern bestimmt. Die Einleitung von in § 3 Abs. 3 des Gesetzes über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren genannten Stoffen in Regenwasserkanäle ist unzulässig. Regenwasserkanäle sind lediglich zur Ableitung von Regenwässern und von reinen Wässern bestimmt. Die Einleitung von in Paragraph 3, Absatz 3, des Gesetzes über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren genannten Stoffen in Regenwasserkanäle ist unzulässig.
Schlagworte
Mischwasserkanal
Im RIS seit
16.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2014
Gesetzesnummer
20000050
Dokumentnummer
LWI40001262