Wien
Einleitungen in den Misch- oder Schmutzwasserkanal (Kanalgrenzwertverordnung 1989)
Landesgesetzblatt Nr. 02 aus 1990,
Paragraph 3
01.01.1990
Regenwasserkanäle sind lediglich zur Ableitung von Regenwässern und von reinen Wässern bestimmt. Die Einleitung von in Paragraph 3, Absatz 3, des Gesetzes über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren genannten Stoffen in Regenwasserkanäle ist unzulässig.