(2)Absatz 2,Die Anträge sind mit kurzer Begründung und der Unterschrift des Antragstellers bei jener Magistratsabteilung, die nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat mit Aufgaben des Naturschutzes betraut ist, während der Dienststunden, spätestens am dritten Tag vor der Sitzung zu überreichen. Später überreichte Anträge werden nur dann in der darauffolgenden Sitzung behandelt, wenn es der Umwelt- und Naturschutzbeirat über Verlangen des Antragstellers beschließt, worüber eine Debatte nicht stattfindet.