Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Geschäftsordnung für den Umwelt- und Naturschutzbeirat
§/Artikel/Anlage
§ 21
Inkrafttretensdatum
25.11.2025
Außerkrafttretensdatum
Index
50 Landwirtschaft (L)
50/30 Landeskultur, Natur- und Landschaftsschutz
Text
Sitzungsprotokoll
§ 21.Paragraph 21,
(1)Absatz eins,Über jede Sitzung des Umwelt- und Naturschutzbeirates ist von einem vom Vorsitzenden zu bestimmenden Magistratsbediensteten aus dem Bereich der für Umweltschutzangelegenheiten zuständigen Geschäftsgruppe ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterfertigen ist.
(2)Absatz 2,Das Protokoll hat Zeit und Ort der Sitzung, Anwesende, Tagesordnung sowie alle Anträge und Beschlüsse zu enthalten.
Im RIS seit
28.11.2025
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2025
Gesetzesnummer
20000426
Dokumentnummer
LWI40017845