die Standortentfernung, das Pflücken, Beschädigen oder Zerstören von Pflanzen und Pflanzenteilen (Blüten, Blätter, Zweige, Wurzeln, Wurzelstöcke, Knollen, Zwiebeln usw.) aller Art mit Ausnahme der Nutzung nach § 3die Standortentfernung, das Pflücken, Beschädigen oder Zerstören von Pflanzen und Pflanzenteilen (Blüten, Blätter, Zweige, Wurzeln, Wurzelstöcke, Knollen, Zwiebeln usw.) aller Art mit Ausnahme der Nutzung nach Paragraph 3