Bauvorhaben, die das Landschaftsbild nachteilig beeinflussen oder schädigende Auswirkungen auf den Landschaftshaushalt zur Folge haben,
Wien
Erklärung des "Blauen Wassers" und von Teilen seines Umlandes in Wien zum geschätzten Landschaftsteil (Blaues Wasser - Schutzverordnung)
Landesgesetzblatt Nr. 09 aus 1986,
Paragraph 2
22.01.1986
Im geschützten Landschaftsteil sind