Landesrecht konsolidiert Wien

Navigation im Suchergebnis

Erklärung des "Blauen Wassers" und von Teilen seines Umlandes in Wien zum geschätzten Landschaftsteil (Blaues Wasser - Schutzverordnung) § 1

Kurztitel

Erklärung des "Blauen Wassers" und von Teilen seines Umlandes in Wien zum geschätzten Landschaftsteil (Blaues Wasser - Schutzverordnung)

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 9/1986

Typ

Verordnung

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

22.01.1986

Außerkrafttretensdatum

Index

50 Landwirtschaft (L)
50/30 Landeskultur, Natur- und Landschaftsschutz

Text

Paragraph eins,

Das Gebiet des „Blauen Wassers“ samt Teilen seines Umlandes, soweit es in dem eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan grün ausgewiesen              ./.

ist, wird zum geschützten Landschaftsteil erklärt.

Im RIS seit

16.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2014

Gesetzesnummer

20000423

Dokumentnummer

LWI40007507

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/1986/09/P1/LWI40007507

Navigation im Suchergebnis