Wien
Erklärung des "Blauen Wassers" und von Teilen seines Umlandes in Wien zum geschätzten Landschaftsteil (Blaues Wasser - Schutzverordnung)
Landesgesetzblatt Nr. 09 aus 1986,
Paragraph eins
22.01.1986
Das Gebiet des „Blauen Wassers“ samt Teilen seines Umlandes, soweit es in dem eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan grün ausgewiesen ./.
ist, wird zum geschützten Landschaftsteil erklärt.