Bundesland

Wien

Kurztitel

Erklärung des "Blauen Wassers" und von Teilen seines Umlandes in Wien zum geschätzten Landschaftsteil (Blaues Wasser - Schutzverordnung)

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 09 aus 1986,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

22.01.1986

Text

Paragraph eins,

Das Gebiet des „Blauen Wassers“ samt Teilen seines Umlandes, soweit es in dem eine Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan grün ausgewiesen              ./.

ist, wird zum geschützten Landschaftsteil erklärt.