Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Geschäftsordnung der Schiedskommission nach dem Wiener Krankenanstaltengesetz
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 35/1985
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
12.06.1985
Außerkrafttretensdatum
Index
60 Gesundheits- und Sozialrecht (S)
60/40 Krankenbehandlung
Text
Geschäftsstelle der Schiedskommission
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins,Die Geschäfte der Schiedskommission werden vom Magistrat der Stadt Wien unter der sachlichen Leitung des Vorsitzenden der Schiedskommission besorgt (Geschäftsstelle der Schiedskommission).
(2)Absatz 2,Die Geschäftsstelle hat auf Wunsch des Vorsitzenden für Sitzungen eines Senates einen Protokollführer aus dem Kreis der Bediensteten des Magistrats beizustellen.
(3)Absatz 3,Die Geschäftsstelle hat für die Ausfertigung der Bescheide und sonstigen Beschlüsse der Schiedskommission zu sorgen.
Im RIS seit
17.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2014
Gesetzesnummer
20000296
Dokumentnummer
LWI40005433