Absatz eins,Die Geschäfte der Schiedskommission werden vom Magistrat der Stadt Wien unter der sachlichen Leitung des Vorsitzenden der Schiedskommission besorgt (Geschäftsstelle der Schiedskommission).
Wien
Geschäftsordnung der Schiedskommission nach dem Wiener Krankenanstaltengesetz
Landesgesetzblatt Nr. 35 aus 1985,
Paragraph 7
12.06.1985