(3)Absatz 3,Ort der Reihenuntersuchung ist, sofern hiedurch die Raschheit und Einfachheit der Untersuchung gefördert wird und dem Schulerhalter hiedurch keine zusätzlichen Aufwendungen entstehen, die Schule, ansonsten der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 15 - Gesundheitsamt, Wien 1, Gonzagagasse 23.