Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Kehrbezirke für das Rauchfangkehrergewerbe
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 12/1959
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.01.1960
Außerkrafttretensdatum
Index
80 Wirtschafts- und Verkehrsrecht (W)
80/10 Sonn- und Feiertagsruhe, Ladenschluss
Text
§ 2.Paragraph 2,
Im Falle der Änderung der Gemeindebezirksgrenzen sind jene Gewerbeinhaber, die auf Grund des § 1 dieser Verordnung von der Befugnis zur Vornahme von Kehrarbeiten in dem betroffenen Gebiet Gebrauch gemacht haben, weiterhin durch sechs Monate zur Durchführung der oben genannten Arbeiten berechtigt. Im Falle der Änderung der Gemeindebezirksgrenzen sind jene Gewerbeinhaber, die auf Grund des Paragraph eins, dieser Verordnung von der Befugnis zur Vornahme von Kehrarbeiten in dem betroffenen Gebiet Gebrauch gemacht haben, weiterhin durch sechs Monate zur Durchführung der oben genannten Arbeiten berechtigt.
Im RIS seit
16.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2014
Gesetzesnummer
20000350
Dokumentnummer
LWI40006586