Landesrecht konsolidiert Wien

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Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Kehrbezirke für das Rauchfangkehrergewerbe § 2

Kurztitel

Einteilung des Gebietes der Stadt Wien in Kehrbezirke für das Rauchfangkehrergewerbe

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 12/1959

Typ

Verordnung

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1960

Außerkrafttretensdatum

Index

80 Wirtschafts- und Verkehrsrecht (W)
80/10 Sonn- und Feiertagsruhe, Ladenschluss

Text

Paragraph 2,

Im Falle der Änderung der Gemeindebezirksgrenzen sind jene Gewerbeinhaber, die auf Grund des Paragraph eins, dieser Verordnung von der Befugnis zur Vornahme von Kehrarbeiten in dem betroffenen Gebiet Gebrauch gemacht haben, weiterhin durch sechs Monate zur Durchführung der oben genannten Arbeiten berechtigt.

Im RIS seit

16.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2014

Gesetzesnummer

20000350

Dokumentnummer

LWI40006586

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/1959/12/P2/LWI40006586

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