Landesrecht konsolidiert Wien

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Überbelag einer Wohnung § 0

Kurztitel

Überbelag einer Wohnung

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 29/1956

Typ

Verordnung

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

12.12.1956

Außerkrafttretensdatum

Index

10 Bau- und Bodenrecht sowie Recht der Technik (B)
10/30 Wohnbauförderung, Wohnungswesen
10/40 Wohnbauförderung/Wohnungswesen

Titel

Verordnung der Wiener Landesregierung über den Überbelag einer Wohnung

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Paragraph eins, Absatz 4, des Bundesgesetzes vom 3. Dezember 1956, Bundesgesetzblatt Nr. 225, mit dem Bestimmungen über die Vermietung freier Wohnungen getroffen werden, wird verordnet:

Als überbelegt im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, Litera b, des Bundesgesetzes vom 3. Dezember 1956, Bundesgesetzblatt Nr. 225, gilt in der Gemeinde Wien eine Wohnung (Wohnräume - Paragraph eins, Absatz 2, Litera b, dieses Gesetzes), wenn die Zahl der Personen, die den Hausstand des Wohnungsuchenden bilden, die Zahl der von ihnen bewohnten Wohnräume um mehr als zwei Personen übersteigt.

Im RIS seit

19.05.2014

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2014

Gesetzesnummer

20000083

Dokumentnummer

LWI40001778

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/1956/29/P0/LWI40001778

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