Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ehrenzeichen für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 22/1952
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
18.01.1953
Außerkrafttretensdatum
Index
70 Verfassungs- und Organisationsrecht (V)
70/10 Verfassungs-, Organisations- und Gebietsrecht
Text
§ 5.Paragraph 5,
Das Ehrenzeichen wird durch die Wiener Landesregierung verliehen. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt. Die Medaillen gehen in das Eigentum der Ausgezeichneten über.
Im RIS seit
16.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2014
Gesetzesnummer
20000335
Dokumentnummer
LWI40006317