Landesrecht konsolidiert Wien

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Ehrenzeichen für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen § 5

Kurztitel

Ehrenzeichen für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 22/1952

Typ

Gesetz

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

18.01.1953

Außerkrafttretensdatum

Index

70 Verfassungs- und Organisationsrecht (V)
70/10 Verfassungs-, Organisations- und Gebietsrecht

Text

Paragraph 5,

Das Ehrenzeichen wird durch die Wiener Landesregierung verliehen. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt. Die Medaillen gehen in das Eigentum der Ausgezeichneten über.

Im RIS seit

16.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2014

Gesetzesnummer

20000335

Dokumentnummer

LWI40006317

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/1952/22/P5/LWI40006317

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