Bundesland

Wien

Kurztitel

Ehrenzeichen für Verdienste im Wiener Feuerwehr- und Rettungswesen

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr. 22 aus 1952,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

18.01.1953

Text

Paragraph 5,

Das Ehrenzeichen wird durch die Wiener Landesregierung verliehen. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt. Die Medaillen gehen in das Eigentum der Ausgezeichneten über.