Landesrecht konsolidiert Wien

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Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche) § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche)

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 33/1949 aufgehoben durch LGBl. Nr. 16/2026

Typ

Verordnung

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Außerkrafttretensdatum

31.05.2026

Index

10/10 Baurecht sowie Straßen- und Wegerecht

Text

Paragraph 2,

Der im Paragraph eins, festgesetzte Einheitssatz findet auch in den Fällen Anwendung, in denen ein Bauansuchen bereits anhängig, aber von der Baubehörde erster Instanz noch nicht erledigt ist.

Schlagworte

Bau, Straße, Verkehrsfläche, Verkehr, Anliegerbeitrag, Gebühren, Einheitssatz, Baubehörde

Im RIS seit

16.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2026

Gesetzesnummer

20000016

Dokumentnummer

LWI40000458

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/1949/33/P2/LWI40000458

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