Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche)
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Außerkrafttretensdatum
31.05.2026
Index
10/10 Baurecht sowie Straßen- und Wegerecht
Text
§ 2.Paragraph 2,
Der im § 1 festgesetzte Einheitssatz findet auch in den Fällen Anwendung, in denen ein Bauansuchen bereits anhängig, aber von der Baubehörde erster Instanz noch nicht erledigt ist. Der im Paragraph eins, festgesetzte Einheitssatz findet auch in den Fällen Anwendung, in denen ein Bauansuchen bereits anhängig, aber von der Baubehörde erster Instanz noch nicht erledigt ist.
Schlagworte
Bau, Straße, Verkehrsfläche, Verkehr, Anliegerbeitrag, Gebühren, Einheitssatz, Baubehörde
Im RIS seit
16.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2026
Gesetzesnummer
20000016
Dokumentnummer
LWI40000458