Wien
Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche)
Landesgesetzblatt Nr. 33 aus 1949, aufgehoben durch Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2026,
Verordnung
Paragraph 2
01.01.2014
31.05.2026
10/10 Baurecht sowie Straßen- und Wegerecht
Der im Paragraph eins, festgesetzte Einheitssatz findet auch in den Fällen Anwendung, in denen ein Bauansuchen bereits anhängig, aber von der Baubehörde erster Instanz noch nicht erledigt ist.
Bau, Straße, Verkehrsfläche, Verkehr, Anliegerbeitrag, Gebühren, Einheitssatz, Baubehörde
16.04.2014
26.05.2026
20000016
LWI40000458