Landesrecht konsolidiert Tirol

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Schischulgesetz 1995, Tiroler § 6

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schischulgesetz 1995, Tiroler

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 15/1995 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 89/2002

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

01.01.2002

Außerkrafttretensdatum

30.09.2010

Index

7050 Schischule

Text

Paragraph 6

Erteilung der Schischulbewilligung;, Änderung des Namens von Schischulen

  1. Absatz eins,Über einen Antrag auf Erteilung der Schischulbewilligung ist mit schriftlichem Bescheid zu entscheiden. Im Falle der Erteilung der Bewilligung hat die Bezirksverwaltungsbehörde eine Ausfertigung des Bescheides dem Tiroler Schilehrerverband sowie der Gemeinde (den Gemeinden) und dem Tourismusverband (den Tourismusverbänden), auf deren Gebiet sich das betreffende Schischulgebiet erstreckt, zu übersenden.
  2. Absatz 2,Die Bezirksverwaltungsbehörde hat jeder Person, der sie die Schischulbewilligung erteilt hat, den Schischulinhaberausweis zu übergeben.
  3. Absatz 3,Die Landesregierung hat durch Verordnung nähere Bestimmungen über den Inhalt und die Form des Schischulinhaberausweises zu erlassen. Er hat jedenfalls den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum, die Adresse und ein Lichtbild des Schischulinhabers, den Namen der Schischule, die Bezeichnung des betreffenden Schischulgebietes sowie die Geschäftszahl und das Datum des Bewilligungsbescheides zu enthalten. Weiters kann ein Raum für die Bestätigung über die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages zum Tiroler Schilehrerverband vorgesehen werden.
  4. Absatz 4,Die Änderung des Namens einer Schischule bedarf der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde. Die Bewilligung ist auf Antrag des Schischulinhabers zu erteilen, wenn der neue Name der Schischule den Erfordernissen nach Paragraph 5, Absatz 9, entspricht. Der Antrag ist schriftlich einzubringen.

Im RIS seit

04.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2020

Gesetzesnummer

10000183

Dokumentnummer

LTI40044382

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/TI/1995/15/P6/LTI40044382

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