(2)Absatz 2,Eine gestaffelte Abgabenfestsetzung für unter die Regel der Z 1 fallende Hunde ist für den ersten, zweiten, dritten und jeden weiteren Hund zulässig.Eine gestaffelte Abgabenfestsetzung für unter die Regel der Ziffer eins, fallende Hunde ist für den ersten, zweiten, dritten und jeden weiteren Hund zulässig.