Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsverordnung 2019
§/Artikel/Anlage
§ 16b
Inkrafttretensdatum
12.08.2025
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
S. KBBVO
Index
13 Schul- und Erziehungswesen
Text
3. Unterabschnitt
Personal
Anerkannte Schulungen für Zusatzkräfte
§ 16bParagraph 16 b
Für Zusatzkräfte werden die folgenden Kurse oder Ausbildungen als Schulungen in den Grundlagen der Elementarpädagogik anerkannt:
der Lehrgang des Wirtschaftsförderungsinstituts „Helferin für Kindergarten, Krabbelgruppen und Co.- Schulung in den Grundlagen der Elementarpädagogik“ im Ausmaß von 136 Unterrichtseinheiten und ein Praktikum von mindestens 40 Stunden;
der Lehrgang der BFI Salzburg BildungsGmbH „Lehrgang Pädagogische Zusatzkraft“ im Ausmaß von 123 Unterrichtseinheiten, sowie ein Praktikum von 80 Stunden, davon 16 Stunden Projekt;
die dreijährige Ausbildung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAFEP).
die Ausbildung „Pädagogische Zusatzkraft in der Elementarbildung“ der Landwirtschaftlichen Fachschule Winklhof;
die Ausbildung „Pädagogische Zusatzkraft“ der Schule für medizinisch-kaufmännische Berufe, ABZ St. Josef, im Ausmaß von 142 Unterrichtseinheiten und ein Praktikum von mindestens 90 Stunden.
Im RIS seit
13.08.2025
Zuletzt aktualisiert am
13.08.2025
Gesetzesnummer
20001219
Dokumentnummer
LSB40029931