Landesrecht konsolidiert Salzburg

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Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsverordnung 2019 § 16b

Kurztitel

Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsverordnung 2019

Kundmachungsorgan

LGBl Nr 58/2019 zuletzt geändert durch LGBl Nr 88/2025

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 16b

Inkrafttretensdatum

12.08.2025

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

S. KBBVO

Index

13 Schul- und Erziehungswesen

Text

3. Unterabschnitt
Personal

Anerkannte Schulungen für Zusatzkräfte

Paragraph 16 b

Für Zusatzkräfte werden die folgenden Kurse oder Ausbildungen als Schulungen in den Grundlagen der Elementarpädagogik anerkannt:

  1. Ziffer eins
    der Lehrgang des Wirtschaftsförderungsinstituts „Helferin für Kindergarten, Krabbelgruppen und Co.- Schulung in den Grundlagen der Elementarpädagogik“ im Ausmaß von 136 Unterrichtseinheiten und ein Praktikum von mindestens 40 Stunden;
  2. Ziffer 2
    der Lehrgang der BFI Salzburg BildungsGmbH „Lehrgang Pädagogische Zusatzkraft“ im Ausmaß von 123 Unterrichtseinheiten, sowie ein Praktikum von 80 Stunden, davon 16 Stunden Projekt;
  3. Ziffer 3
    die dreijährige Ausbildung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAFEP).
  4. Ziffer 4
    die Ausbildung „Pädagogische Zusatzkraft in der Elementarbildung“ der Landwirtschaftlichen Fachschule Winklhof;
  5. Ziffer 5
    die Ausbildung „Pädagogische Zusatzkraft“ der Schule für medizinisch-kaufmännische Berufe, ABZ St. Josef, im Ausmaß von 142 Unterrichtseinheiten und ein Praktikum von mindestens 90 Stunden.

Im RIS seit

13.08.2025

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2025

Gesetzesnummer

20001219

Dokumentnummer

LSB40029931

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/SA/2019/58/P16b/LSB40029931

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