Bundesland

Salzburg

Kurztitel

Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsverordnung 2019

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr 58 aus 2019, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr 88 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 16 b

Inkrafttretensdatum

12.08.2025

Abkürzung

S. KBBVO

Index

13 Schul- und Erziehungswesen

Text

3. Unterabschnitt
Personal

Anerkannte Schulungen für Zusatzkräfte

Paragraph 16 b

Für Zusatzkräfte werden die folgenden Kurse oder Ausbildungen als Schulungen in den Grundlagen der Elementarpädagogik anerkannt:

  1. Ziffer eins
    der Lehrgang des Wirtschaftsförderungsinstituts „Helferin für Kindergarten, Krabbelgruppen und Co.- Schulung in den Grundlagen der Elementarpädagogik“ im Ausmaß von 136 Unterrichtseinheiten und ein Praktikum von mindestens 40 Stunden;
  2. Ziffer 2
    der Lehrgang der BFI Salzburg BildungsGmbH „Lehrgang Pädagogische Zusatzkraft“ im Ausmaß von 123 Unterrichtseinheiten, sowie ein Praktikum von 80 Stunden, davon 16 Stunden Projekt;
  3. Ziffer 3
    die dreijährige Ausbildung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (BAFEP).
  4. Ziffer 4
    die Ausbildung „Pädagogische Zusatzkraft in der Elementarbildung“ der Landwirtschaftlichen Fachschule Winklhof;
  5. Ziffer 5
    die Ausbildung „Pädagogische Zusatzkraft“ der Schule für medizinisch-kaufmännische Berufe, ABZ St. Josef, im Ausmaß von 142 Unterrichtseinheiten und ein Praktikum von mindestens 90 Stunden.

Im RIS seit

13.08.2025

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2025

Gesetzesnummer

20001219

Dokumentnummer

LSB40029931