Landesrecht konsolidiert Salzburg

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Straßenumlegungsverordnung – Marktgemeinde Tamsweg § 1

Kurztitel

Straßenumlegungsverordnung – Marktgemeinde Tamsweg

Kundmachungsorgan

LGBl Nr 112/2015

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

23.12.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

3 Raumordnung und Bauwesen

Text

Paragraph eins

  1. Absatz eins,Die Landesstraße B 96 Murtal Straße wird im Ortsgebiet von Tamsweg wie folgt umgelegt: , Die neue Trasse beginnt beim neu errichteten Kreisverkehr bei Bezugspunkt Straßenkilometer D 72,8 (neu), verläuft sodann in nordwestlicher Richtung über die bestehende Friedhofstraße und bindet im Bereich der „Glaserbrücke” bei Bezugspunkt Straßenkilometer D 73,2 (neu) wieder in den Bestand ein.
  2. Absatz 2,Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse aus dem einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Plan (M 1 : 2000) zu ersehen, welcher beim Amt der Salzburger Landesregierung und bei der Marktgemeinde Tamsweg während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (Paragraph 13, Absatz 5, AVG) zur allgemeinen Einsicht aufliegt.

Im RIS seit

11.01.2016

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2016

Gesetzesnummer

20000995

Dokumentnummer

LSB40017860

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