Bundesland

Salzburg

Kurztitel

Straßenumlegungsverordnung – Marktgemeinde Tamsweg

Kundmachungsorgan

Landesgesetzblatt Nr 112 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

23.12.2015

Text

Paragraph eins

  1. Absatz eins,Die Landesstraße B 96 Murtal Straße wird im Ortsgebiet von Tamsweg wie folgt umgelegt: , Die neue Trasse beginnt beim neu errichteten Kreisverkehr bei Bezugspunkt Straßenkilometer D 72,8 (neu), verläuft sodann in nordwestlicher Richtung über die bestehende Friedhofstraße und bindet im Bereich der „Glaserbrücke” bei Bezugspunkt Straßenkilometer D 73,2 (neu) wieder in den Bestand ein.
  2. Absatz 2,Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse aus dem einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Plan (M 1 : 2000) zu ersehen, welcher beim Amt der Salzburger Landesregierung und bei der Marktgemeinde Tamsweg während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (Paragraph 13, Absatz 5, AVG) zur allgemeinen Einsicht aufliegt.