Landesrecht konsolidiert Salzburg

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Salzburger Sozialunterstützungsgesetz § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Salzburger Sozialunterstützungsgesetz

Kundmachungsorgan

LGBl Nr 63/2010

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.2010

Außerkrafttretensdatum

31.07.2012

Abkürzung

SUG

Index

12 Sozialwesen und Jugendschutz

Titel

Gesetz vom 7. Juli 2010 über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung im Bundesland Salzburg (Salzburger
Mindestsicherungsgesetz - MSG)
StF: LGBl Nr 63/2010 (Blg LT 14. GP: RV 687, AB 729, jeweils 2. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§   1 Ziel und Aufgabe der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

§   2 Grundsätze

§   3 Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Voraussetzungen für Leistungen der Bedarfsorientierten

Mindestsicherung

§   4 Persönliche Voraussetzungen

§   5 Berücksichtigung von Leistungen Dritter

§   6 Einsatz des Einkommens

§   7 Einsatz des Vermögens

§   8 Einsatz der Arbeitskraft

3. Abschnitt
Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

§  9 Leistungen

§ 10 Hilfe für den Lebensunterhalt und den Wohnbedarf

§ 11 Ergänzende Wohnbedarfshilfe

§ 12 Hilfe für den Bedarf bei Krankheit, Schwangerschaft und

     Entbindung

§ 13 Aufenthalt in einer Kranken- oder Kuranstalt

§ 14 Aufenthalt im Ausland

4. Abschnitt
Zusatzleistungen

§ 15 Hilfe für Sonderbedarfe

§ 16 Hilfe zur Arbeit

§ 17 Koordinierte Hilfeplanung

§ 18 Beratung und Betreuung

§ 19 Hilfe in besonderen Lebenslagen, Bestattungskosten

5. Abschnitt
Zugang zu den Leistungen und Verfahrensbestimmungen

§ 20 Anträge

§ 21 Sachliche Zuständigkeit

§ 22 Örtliche Zuständigkeit

§ 23 Informations- und Mitwirkungspflicht, Bedingungen

§ 24 Beurteilung von Vorfragen

§ 25 Bescheide, Entscheidungspflicht

§ 26 Berufungsverfahren

6. Abschnitt
Rückerstattung und Ersatz

§ 27 Anzeigepflicht

§ 28 Rückerstattungspflicht

§ 29 Ersatzansprüche

§ 30 Ersatz durch die Hilfe suchende Person selbst oder ihre

     Erben

§ 31 Ersatz durch unterhaltspflichtige Angehörige und Dritte

§ 32 Geltendmachung von Ersatzansprüchen

§ 33 Zuständigkeit

7. Abschnitt
Trägerschaft, Kostentragung

§ 34 Träger der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

§ 35 Kostentragung

§ 36 Vorschüsse und Information der Gemeinden

§ 37 Kostenersatz an andere Länder

8. Abschnitt
Amtshilfe, Auskunftspflicht und Datenschutz

§ 38 Amtshilfe- und Auskunftspflichten

§ 39 Datenaustausch, Datenverwendung

9. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 40 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

§ 41 Befreiung von Verwaltungsabgaben

§ 42 Strafbestimmungen

§ 43 Verweisungen auf Bundesrecht

§ 44 Umsetzungshinweis

§ 45 Inkrafttreten

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2023

Gesetzesnummer

20000685

Dokumentnummer

LSB30000750

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/SA/2010/63/P0/LSB30000750

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