(1)Absatz eins,In einem Ansuchen um Erteilung einer Bewilligung nach den §§ 8 Abs 2, 10 Abs 1 zweiter Satz, 11 Abs 4, 14 Abs 1, 15 Abs 2, 18 Abs 2, 21, 22a, 22b, 24 Abs 5, 25 Abs 1 und 33 Abs 1 sowie in Anzeigen nach § 26 und in Anträgen nach § 51 sind folgende Umstände anzuführen bzw nachzuweisen:In einem Ansuchen um Erteilung einer Bewilligung nach den Paragraphen 8, Absatz 2, 10, Absatz eins, zweiter Satz, 11 Absatz 4, 14, Absatz eins, 15, Absatz 2, 18, Absatz 2, 21, 22 a, 22 b, 24, Absatz 5, 25, Absatz eins und 33 Absatz eins, sowie in Anzeigen nach Paragraph 26 und in Anträgen nach Paragraph 51, sind folgende Umstände anzuführen bzw nachzuweisen:
Name und Anschrift des Antragstellers und des Grundeigentümers, wenn Antragsteller und Grundeigentümer nicht ident sind;
Angabe, ob und in welchem geschützten Gebiet das Vorhaben geplant ist;
Bezeichnung der Grundstücke, der Katastralgemeinde und der Gemeinde, in der das Vorhaben beabsichtigt ist;
Art des Vorhabens, Art der Kulturgattung und der Flächenwidmung des Grundstückes, auf dem das Vorhaben beabsichtigt ist;
Angabe über bereits vorliegende Bewilligungen bzw Berechtigungen oder eingeleitete Verfahren nach anderen für das Vorhaben in Betracht kommenden Rechtsvorschriften (Baubewilligung udgl);
werden gemäß § 50a Abs 1 oder 2 besonders wichtige öffentliche Interessen geltend gemacht, sind diese genau zu bezeichnen und außer bei Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (§ 50a Abs 1 letzter Satz) nachzuweisen;werden gemäß Paragraph 50 a, Absatz eins, oder 2 besonders wichtige öffentliche Interessen geltend gemacht, sind diese genau zu bezeichnen und außer bei Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Paragraph 50 a, Absatz eins, letzter Satz) nachzuweisen;
bei nachstehend angeführten Maßnahmen die Übereinstimmung des Vorhabens mit den in der Tabelle jeweils angegebenen raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen: