Landesrecht konsolidiert Salzburg

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Salzburger Stadtrecht 1966 § 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Salzburger Stadtrecht 1966

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 47/1966

Typ

LVG

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

16.07.1966

Außerkrafttretensdatum

30.06.1997

Index

2 Gemeindewesen

Text

Farben, Wappen und Siegel der Stadt

Paragraph 3

  1. Absatz eins,Die Farben der Stadt sind weiß-rot.
  2. Absatz 2,Das Stadtwappen zeigt in Rot eine mit Mauern umgebene dreitürmige silberne Burg mit goldenen Dächern und offenen Torflügeln; die Seitenmauern sind ansteigend, der mittlere Turm breiter und höher als die beiden seitlichen.
  3. Absatz 3,Das Stadtsiegel trägt das Stadtwappen mit der Umschrift "Landeshauptstadt Salzburg".

Gesetzesnummer

10000140

Dokumentnummer

LSB12001580

Alte Dokumentnummer

N1196610005I

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/SA/1966/47/P3/LSB12001580

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