LGBl. Nr. 47/1966Landesgesetzblatt Nr. 47 aus 1966,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Inkrafttretensdatum
16.07.1966
Außerkrafttretensdatum
30.06.1997
Text
Farben, Wappen und Siegel der Stadt
§ 3Paragraph 3
(1)Absatz eins,Die Farben der Stadt sind weiß-rot.
(2)Absatz 2,Das Stadtwappen zeigt in Rot eine mit Mauern umgebene dreitürmige silberne Burg mit goldenen Dächern und offenen Torflügeln; die Seitenmauern sind ansteigend, der mittlere Turm breiter und höher als die beiden seitlichen.
(3)Absatz 3,Das Stadtsiegel trägt das Stadtwappen mit der Umschrift "Landeshauptstadt Salzburg".