Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Anlagen
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Anlage 1
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Anlage 2/1
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Anlage 2/2
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Anlage 2/3
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Anlage 2/4
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Anlage 3/1
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Anlage 3/2
Landesgesetzblatt Nr.
LGBl. Nr. 99/2023
Datum der Kundmachung
07.12.2023
Kurztitel
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Heißländen und Auwälder an der Traun“ in den Gemeinden Weißkirchen an der Traun, Hörsching, Traun, Ansfelden und der Stadt Linz als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegep...
Titel
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Heißländen und Auwälder an der Traun“ in den Gemeinden Weißkirchen an der Traun, Hörsching, Traun, Ansfelden und der Stadt Linz als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
Dokumentnummer
LGBLA_OB_20231207_99