Jahrgang 2023 | Ausgegeben am 7. Dezember 2023 | www.ris.bka.gv.at |
Nr. 99 Verordnung: | Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Heißländen und Auwälder an der Traun“ in den Gemeinden Weißkirchen an der Traun, Hörsching, Traun, Ansfelden und der Stadt Linz als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird |
Auf Grund des Paragraph 15, Absatz 2 und des Paragraph 24, Absatz eins und 2 des Oö. Natur- und Landschaftsschutz-gesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), Landesgesetzblatt Nr. 129 aus 2001,, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 64 aus 2022,, wird verordnet:
Das Gebiet „Heißländen und Auwälder an der Traun“ in den Gemeinden Weißkirchen an der Traun, Hörsching, Traun, Ansfelden und der Stadt Linz (offizielle Gebietskennziffer AT3109000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 26. Jänner 2023 (Paragraph 7, Ziffer 2,) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Artikel 4, der „FFH-Richtlinie“ (Paragraph 7, Ziffer eins,) und wird als „Europaschutzgebiet ‚Heißländen und Auwälder an der Traun‘“ bezeichnet.
In den Anlagen sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 25.000 (Anlage 1) sowie in Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 bis 2/4) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der einzelnen Zonen innerhalb des Schutzgebiets, sind die koordinatenbezogenen Darstellungen der Anlagen 3/1 und 3/2 maßgeblich.
Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Heißländen und Auwälder an der Traun“ (Paragraph eins,) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kenn-zeichnung eines prioritären Lebensraums mit einem „*“) | Bezeichnung des Lebensraums |
3150 | Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions |
3260 | Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion |
6210* | Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) |
6410 | Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) |
91E0* | Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) |
91F0 | Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis und Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) |
und
Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung einer prioritären Art mit einem „*“) | Bezeichnung der Art | Beschreibung des Lebensraums |
1086 | Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus) | Waldbestände mit absterbenden oder abgestorbenen Baumstämmen unterschiedlicher Waldgesellschaften vom Auwald bis in den Bergwald |
1167 | Alpenkammmolch (Triturus carnifex) | Fischfreie, permanente bis temporäre, zumindest teilweise sonnenexponierte, flache stehende Gewässer in Form von Altwässern, Teichen und Tümpeln, teilweise mit dichtem sub- und emersem Makrophytenbestand in extensivem Grünland oder lichten Laubmischwäldern |
1193 | Gelbbauchunke (Bombina variegata) | Fischfreie, temporäre bis episodische, zumindest teilweise sonnenexponierte, Klein- oder Kleinst-gewässer in Auen, lichten Laubmischwäldern oder waldnahem Extensivgrünland |
1337 | Biber (Castor fiber) | Ausreichend tiefe stehende oder fließende Gewässer mit Gehölzen in Gewässernähe |
6199* | Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) | Lichte, feuchte Laub- und Mischwälder, Lichtungen, Wegränder, buschreiche Hänge, Schlagfluren und Vorwaldgehölze mit Wasserdost (Eupatorium cannabinum) |
1.1. das Betreten und Befahren von Straßen und Wegen;
1.2. das Betreten und Befahren sonstiger Flächen des Schutzgebiets durch Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, durch von diesen beauftragte Personen sowie durch sonstige Berechtigte im Rahmen der erlaubten Maßnahmen;
1.3. die rechtmäßige Anlage von Rückewegen sowie von Rückegassen und deren Benützung;
3.1. - die Einzelstammentnahme,
- die Durchforstung,
- der mechanische Forstschutz in Form des Ausmähens,
- die punktuelle Düngung des Jungwuchses sowie
- die Jungwuchs- und Dickungspflege
Gemäß Paragraph 15, Absatz 2, Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,
Bezeichnung des Lebensraums | Pflegemaßnahmen |
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions | Sicherung und Entwicklung des typgemäßen Nährstoffhaushalts im Gewässer |
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion | Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Sicherung und Entwicklung des typgemäßen Nährstoffhaushalts im Gewässer; Erhalt oder Förderung naturnaher, lückiger Laubholz-Ufergehölzsäume |
6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (*besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) | Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts oder extensive Beweidung; Freihaltung von Gehölzen und randlicher Beschattung; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich) |
6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae) | Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit später Mahd und Austrag des Mähguts; Freihaltung von Gehölzen und randlicher Beschattung; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen, Reduktion der Düngung im Nahbereich); Sicherung der für die Bewirtschaftung erforderlichen hydrologischen Rahmenbedingungen |
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) | Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (vor allem starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Erhalt und Förderung der gesellschaftstypischen Gewässerdynamik; Nutzung in Form kürzerer Umtriebszeit (40 - 80 Jahre) auf ausgewählten Flächen (Grauerlenau) |
91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) | Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (vor allem starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Erhalt und Förderung der gesellschaftstypischen Gewässerdynamik; Verlängerung der Umtriebszeit |
Bezeichnung der Art | Pflegemaßnahmen |
1086 Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus) | Erhalt oder Entwicklung von alten Waldbeständen mit absterbenden Bäumen und stehendem und liegendem stärkerem Totholz (zumindest 20 cm Durchmesser); Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen (Biotopbäume) |
1167 Alpenkammmolch (Triturus carnifex) | Erhalt oder Wiederherstellung geeigneter Gewässer; Sicherung geeigneter Landlebensräume und Sicherung einer räumlichen Vernetzung der geeigneten Lebensräume |
1193 Gelbbauchunke (Bombina variegata) | Regelmäßige Neuschaffung klein- und kleinstflächiger Laichgewässer; Ausnutzen von Renaturierungspotenzialen an Fließgewässern; Sicherung geeigneter Landlebensräume und Sicherung einer räumlichen Vernetzung der geeigneten Lebensräume |
1337 Biber (Castor fiber) | Erhalt ausreichend großer Räume mit geeigneten Gewässersystemen und gewässernahen Gehölzpflanzen |
6199* Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) | Erhalt lichter, feuchter Laub- und Mischwälder mit Lichtungen, Wegrändern, buschreichen Hängen mit Schlagfluren und Vorwaldgehölzen mit Wasserdost (Eupatorium cannabinum) |
Die in dieser Verordnung zitierten unionsrechtlichen Vorschriften stehen derzeit in folgender Fassung in Geltung:
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung: |
Dr. Haimbuchner |
Landeshauptmann-Stellvertreter |