Landesrecht konsolidiert Oberösterreich

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V Naturschutzgebiet "Almauen" in Bad Wimsbach-Neydharting und Steinerkirchen an der Traun § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

V Naturschutzgebiet "Almauen" in Bad Wimsbach-Neydharting und Steinerkirchen an der Traun

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 41/2005

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

30.04.2005

Außerkrafttretensdatum

29.08.2019

Index

60 Naturschutz

Text

Paragraph 2,

Gemäß Paragraph 25, Absatz 4, Oö. NSchG 2001 sind folgende Eingriffe gestattet:

  1. Ziffer eins
    die forstwirtschaftliche Nutzung, ausgenommen die Neubewaldung mit Nadelholz oder nicht autochthonen Gehölzarten und Kahlschläge über 0,25 ha, wobei angrenzende Kahlflächen oder noch nicht gesicherte Verjüngungen ohne Rücksicht auf die Eigentumsgrenzen anzurechnen sind;
  2. Ziffer 2
    die rechtmäßige Ausübung der Jagd und Fischerei;
  3. Ziffer 3
    das Befahren mit Fahrzeugen im Zuge der zulässigen forstwirtschaftlichen Nutzung;
  4. Ziffer 4
    das Begehen und Befahren mit Fahrrädern auf den vorhandenen Wegen;
  5. Ziffer 5
    die Durchführung flussbaulicher Maßnahmen im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde;
  6. Ziffer 6
    das Betreten und Befahren durch die Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und durch von diesen Beauftragte.

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019

Gesetzesnummer

20000353

Dokumentnummer

LOO40005674

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/OB/2005/41/P2/LOO40005674

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