Landesrecht konsolidiert Niederösterreich

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NÖ Spitalsärztegesetz 1992 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

NÖ Spitalsärztegesetz 1992

Kundmachungsorgan

LGBl. 9410-21 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 1/2025

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

04.01.2025

Außerkrafttretensdatum

03.02.2025

Abkürzung

NÖ SÄG 1992

Index

94 Sanitätsrecht

Titel

NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992)
StF: LGBl. 9410-0

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. November 2024 beschlossen:

1. Hauptstück

Inhaltsverzeichnis

 

1. Hauptstück: Inhaltsverzeichnis

Paragraphen

 

 

2. Hauptstück: Allgemeine Bestimmungen

 

Geltungsbereich

1

Betriebsübergang

1a

 

 

Ärzte

2

Benachteiligungsverbot

3

 

 

4. Hauptstück: Dienstbetrieb

 

Diensteinteilung

6

Verwendungszeugnis

7

Rufbereitschaft

8

 

 

5. Hauptstück: Verträge

 

Aufnahmebedingungen

9

Dienstvertrag

10

Sonderverträge

10a

 

 

6. Hauptstück: Allgemeine Pflichten des Arztes

 

Unterstellung, Folgebeschäftigungen, Geschenkannahme, Schutz vor Benachteiligung, Gerichtsstand

11

Dienstzeit

12

Wiedereingliederungsteilzeit

12a

Nebenbeschäftigung

13

 

 

7. Hauptstück: Entgelt und Nebengebühren

 

1. Abschnitt: Allgemeines

 

Entgeltanspruch

14

 

 

2. Abschnitt: Höhe des Entgeltes

 

Sekundararzt

15

Allgemeinmediziner in öffentlicher Anstellung

16

Assistent

17

Oberarzt

18

Primar

19

Ärztlicher Direktor

19a

Überstunden

20

Entschädigung für Feiertagsarbeit

20a

Teilzeitbeschäftigung und Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes mit Freistellung

21

Nebentätigkeit

22

Vorrückung

23

Entgeltauszahlung

24

 

 

3. Abschnitt: Sonstige Leistungen

 

Sonderzahlung

25

Anerkennung und außerordentliche Zuwendung für besondere Leistungen

26

Studienbeihilfe, Lehrlingsbeihilfe

27

Freie Station

28

Prozesskosten

28a

 

 

4. Abschnitt: Mitarbeitervorsorge

 

Mitarbeitervorsorge

29

 

 

8. Hauptstück: Urlaub, Dienstfreistellung und Dienstverhinderung

 

1. Abschnitt: Urlaub und Dienstfreistellung

 

Erholungsurlaub und Dienstfreistellung

35

Sonderurlaub

37

 

 

 

 

 

 

2. Abschnitt: Dienstverhinderung

 

Ansprüche

41

 

 

9. Hauptstück: Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

 

Kündigung

42

Kündigungsfrist

43

Kündigungsgründe

44

Austritt

45

Entlassung

46

Einvernehmen

47

Sonstige Endigungsgründe

48

Aus- und Weiterbildungskosten

48a

 

 

9a. Hauptstück: Reisegebühren und Fahrtkostenzuschuss

 

Reisegebühren

48b

Fahrtkostenzuschuss

48c

 

 

10. Hauptstück: Maßnahmen für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben

 

Maßnahmen für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben

49

 

 

11. Hauptstück: Schlußbestimmungen

 

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

59

Umgesetzte EG-Richtlinien

59a

Inkrafttreten – Außerkrafttreten

60

Überleitungsbestimmungen

61

Übergangsbestimmungen

62

Anmerkung

Die Kundmachung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 11. Juni 2004, G 244/01-11, G 10/02-11, wurde berücksichtigt.

Im RIS seit

03.01.2025

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2025

Gesetzesnummer

20000978

Dokumentnummer

LNO40074682

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/9410/P0/LNO40074682

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