Landesrecht konsolidiert Niederösterreich

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Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Niederösterreich und Wien zur Errichtung und zum Betrieb eines Biosphärenpark Wienerwald § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Niederösterreich und Wien zur Errichtung und zum Betrieb eines Biosphärenpark Wienerwald

Kundmachungsorgan

LGBl. 0824-0

Typ

S

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.11.2006

Außerkrafttretensdatum

03.03.2026

Index

08 Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG

Titel

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und zum Betrieb eines Biosphärenpark Wienerwald
StF: LGBl. 0824-0

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landeshauptmann von Niederösterreich verlautbart gemäß Artikel 44, Absatz eins, der NÖ Landesverfassung 1979, Landesgesetzblatt 0001–13:

Die Länder Niederösterreich und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, – im folgenden Vertragsparteien genannt – geleitet von dem Wunsch, den einzigartigen Landschafts- und Kulturraum im Gebiet des Wienerwaldes als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum zu erhalten und zu einer Modellregion für nachhaltiges Handeln zu entwickeln, sind übereingekommen, gemäß Artikel 15a B-VG nachstehende Vereinbarung abzuschließen:

Ratifikationstext

Der Landtag von Niederösterreich hat die Vereinbarung am 16. November 2006 genehmigt.

Im RIS seit

02.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2026

Gesetzesnummer

20000085

Dokumentnummer

LNO40001383

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/0824/P0/LNO40001383

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