Niederösterreich
Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG Niederösterreich und Wien zur Errichtung und zum Betrieb eines Biosphärenpark Wienerwald
Landesgesetzblatt 0824-0
S
Paragraph 0
17.11.2006
03.03.2026
08 Vereinbarungen gemäß Artikel 15 a, B-VG
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung und zum Betrieb eines Biosphärenpark Wienerwald
StF: LGBl. 0824-0
Der Landtag von Niederösterreich hat die Vereinbarung am 16. November 2006 genehmigt.
Der Landeshauptmann von Niederösterreich verlautbart gemäß Artikel 44, Absatz eins, der NÖ Landesverfassung 1979, Landesgesetzblatt 0001–13:
Die Länder Niederösterreich und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, – im folgenden Vertragsparteien genannt – geleitet von dem Wunsch, den einzigartigen Landschafts- und Kulturraum im Gebiet des Wienerwaldes als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum zu erhalten und zu einer Modellregion für nachhaltiges Handeln zu entwickeln, sind übereingekommen, gemäß Artikel 15a B-VG nachstehende Vereinbarung abzuschließen:
02.12.2014
16.03.2026
20000085
LNO40001383