Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Geschäftsordnung des Kärntner Landtages - K-LTGO
§/Artikel/Anlage
§ 80a
Inkrafttretensdatum
01.01.2026
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
K-LTGO
Index
05 Landtag, Landesregierung
Text
§ 80a
Übertragung im InternetParagraph 80 a,, Übertragung im Internet
Das Landtagsamt hat Ton- und Bildaufnahmen von öffentlichen Sitzungen des Landtages nach Maßgabe technischer Möglichkeiten im Internet in Echtzeit zu übertragen sowie in einer Weise zu veröffentlichen, dass sie der Öffentlichkeit orts- und zeitunabhängig zugänglich sind.
Im RIS seit
28.11.2025
Zuletzt aktualisiert am
01.12.2025
Gesetzesnummer
10000212
Dokumentnummer
LKT40020577