Kärnten
Geschäftsordnung des Kärntner Landtages - K-LTGO
LGBl.Nr. 87 aus 1996, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 64/2025
LG
Paragraph 80 a
01.01.2026
K-LTGO
05 Landtag, Landesregierung
Das Landtagsamt hat Ton- und Bildaufnahmen von öffentlichen Sitzungen des Landtages nach Maßgabe technischer Möglichkeiten im Internet in Echtzeit zu übertragen sowie in einer Weise zu veröffentlichen, dass sie der Öffentlichkeit orts- und zeitunabhängig zugänglich sind.
28.11.2025
01.12.2025
10000212
LKT40020577