Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
01.04.1940
Außerkrafttretensdatum
Index
74/02 Finanzielle Angelegenheiten
Text
§ 4.Paragraph 4,
Der ... (Anm.: gegenstandslos) kann die ihm nach §§ 2 und 3 zustehenden Befugnisse anderen obersten Reichsbehörden nach Herstellung des Einvernehmens übertragen. Der ... Anmerkung, gegenstandslos) kann die ihm nach Paragraphen 2 und 3 zustehenden Befugnisse anderen obersten Reichsbehörden nach Herstellung des Einvernehmens übertragen.
Zuletzt aktualisiert am
09.11.2016
Gesetzesnummer
10009213
Dokumentnummer
NOR40027873