Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich
GBlÖ Nr. 45/1940
Paragraph 4
01.04.1940
Der ... Anmerkung, gegenstandslos) kann die ihm nach Paragraphen 2 und 3 zustehenden Befugnisse anderen obersten Reichsbehörden nach Herstellung des Einvernehmens übertragen.