Bundesrecht konsolidiert

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Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich § 3

Kurztitel

Erhebung von Kirchenbeiträgen in Österreich

Kundmachungsorgan

GBlÖ Nr. 45/1940

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.04.1940

Außerkrafttretensdatum

Index

74/02 Finanzielle Angelegenheiten

Text

Paragraph 3,

Die Eintragung des Übergangs bücherlicher Rechte der aufgelösten Religionsfonds auf das ... Anmerkung, gegenstandslos) in die öffentlichen Bücher durch die Grundbuchsgerichte erfolgt, soweit das Vermögen von Forstbehörden bewirtschaftet wird, auf Antrag des ... Anmerkung, gegenstandslos) im übrigen auf Antrag des ... Anmerkung, gegenstandslos) oder der von diesen beauftragten Behörden.

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2016

Gesetzesnummer

10009213

Dokumentnummer

NOR40027872

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/gbloe/1940/45/P3/NOR40027872

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