Titel
(Nr. 2605.) Hypothekenbankgesetz. Vom 13. Juli 1899
StF:
dRGBl. S 375/1899 (
GBlÖ Nr. 648/1938)
Anmerkung
1. Das Hypothekenbankgesetz wurde auch als Annex im Gesetzblatt für
das Land Österreich (
GBlÖ Nr. 648/1938) kundgemacht. Hier wird
jedoch dem dRGBl sowie der Gesetzestechnik der Novellen gefolgt.
Die Publikation im GBLÖ hat folgende Schlussformel enthalten:
"Diese Verordnung, die im Reichsgesetzblatt unter I S. 1574
verlautbart ist, tritt im Lande Österreich am 13. November 1938 in
Kraft." Mit "dieser Verordnung" ist die Einführungsverordnung
des Hypothekenbankgesetzes gemeint.
2. Die Promulgationsklausel wurde in Österreich durch das GBlÖ nicht
kundgemacht.
3. Die Artikel 43 bis 53 wurden in Österreich nicht in Kraft gesetzt.
Für diese Artikel wurden keine Dokumente angelegt.
4. Erfassungsstichtag: 1.3.1998
5. § 104,
BGBl. Nr. 532/1993 wurde nicht berücksichtigt, da sich der
Begriff "Bank" immer auf "Hypothekenbank" bezieht.
6. Die gesetzliche Abkürzung wurde mit Wirksamkeit vom 1.6.2005
vergeben (vgl.
BGBl. I Nr. 32/2005). Aus dokumentalistischen
Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten die
Abkürzung angepasst.
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2019